Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGBs

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in und Katja Grether mobile Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in und Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift gültigen Fassung.


1 Betreuungsvereinbarung/Geschäftsbedingungen


1.1 Vor der Betreuung muss der Betreuungsvertrag zwischen dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in und Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking unterschrieben an Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking zurückgesandt werden.


1.2 Während der Betreuung bleibt der/die Tierbesitzer*in Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährundungshaftung). Für Schäden, die das Tier während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking nur  soweit Haftung,  als  diese  Schäden  auf  Vorsatz  oder  grob  fahrlässiges  Handeln  Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking  oder  deren  Erfüllungsgehilfen  zurückzuführen  sind.


1.3 Bei der Betreuung für Hunde ist grundsätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Kopie der Versicherung beizulegen.


1.4 Eine Anmeldung zum Gassiservice/Dogwalking oder der mobilen Tier- sowie Hausbetreuung muss schriftlich per E-mail/Post/Textnachricht geschehen.


1.5 Die Betreuungszeit muss schriftlich niedergeschrieben sein. Mündliche Absprachen sind nicht vertragskonform.


1.5 Einen kostenlosen Kennenlern-Termin ist vor Inanspruchnahme des Gassiservices/Dogwalking  ausdrücklich Pflicht.


1.6 Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking kann in begründeten Fällen (Verhaltensauffälligkeit, Jagdverhalten, Aggressionsverhalten, Krankheit) die Aufnahme eines Hundes in den Service ablehnen. Evtl. bezahlter Abopreis wird in diesen Fällen taggenau anteilig zurück erstattet.


1.7 Im Falle einer Hundebetreuung/Gassiservice/Dogwalking, wird der Hund nur an einem Geschirr oder tierschutzgerechtem Halsband Gassi geführt. Es wird kein Halti, Würgehalsband oder Stachelhalsband akzeptiert.


1.8 Für die Zeit der mobilen Tierbetreuung/Hausbetreuung muss der/die  Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in Futter, falls nötige Medikamente und Säuberungsutensilien Streu, Küchenrolle, Mülltüten, Kehrschaufel etc. stellen, und evtl. je nach Tier Spielzeug für Betreuung von längerer Dauer zur Verfügung stellen.


2 Haftung Tierbetreuung/Gassiservice 


2.1 Sollte ein Hund widererwartend weglaufen, dann haftet Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten, es sei denn, Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking hat grob fahrlässig gehandelt. Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking verpflichtet sich, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.). 


2.2 Richtet ein Tier während der Betreuung bei Personen von Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür der/die Hundehalter*in/Tierbesitzer*in (insbesondere bei Katzen Freigängern). Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.


2.3 Bei Freigängerkatzen sind dem/der Tierbesitzer*in die damit verbundenen Risiken bewusst, mitunter eventuell auch das nicht Heimkommen des Tieres, wofür die Betreuung keine Haftung übernimmt.


2.4 Der/die Tierbesitzer*in verpflichtet sich, dass sein/e das Tier/e keine ansteckenden Krankheiten hat bzw. haben. Über Krankheiten und Läufigkeit muss Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking wahrheitsgemäß informiert werden.


2.5 Für den Gassiservice/Dogwalking muss der Hund dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfausweises bitte ebenfalls der Anmeldung beilegen.


2.6 Der/die Tierbesitzer*in versichert Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking alle Fragen über das/die Tier/e korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des/der Tier/e müssen mitgeteilt werden.


2.7 Sollten vom/von der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in  Wünsche geäußert werden, die über die gewöhnliche Betreuung hinausgehen (Füttern, Gassi, Pflege, Blumen gießen etc.), so ist dies im Vertrag zu kennzeichnen und der Hinweis schriftlich festzuhalten, dass der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in aufgeklärt worden ist und keine Haftungsansprüche gegen Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking stellen kann.


2.8. Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking versichert ihr ausgehändigte Haustürschlüssel nicht an Dritte weiterzugeben.


3 Notfall Tierbetreuung/Gassiservice 


3.1 Sollte Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der/die Tierbesitzer*in bereits schon jetzt ein, dass das Tier im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der/die Tierbesitzer*in. Der/die Tierbesitzer*in wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem/der Tierbesitzer*in handeln.


4 Pflichten des/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in


4.1 Der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in hat bei Abgabe seines Tieres, außer den bereits genannten Angaben und übernommener Pflichten folgende weitere Informationen an Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking zu geben:

- eine Telefonnummer, unter der er jederzeit erreichbar ist


5 Pflichten Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking


5.1 Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking verpflichtet sich, den zur Betreuung übergebenen Tieren während des Gassiservice/Dogwalking, Aufenthaltes in der Betreuungsstätte oder im eigenen Zuhause des/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in und Umgebung ausreichenden Freilauf und Möglichkeiten zum Rückzug zu verschaffen und sie fachgerecht, artgerecht sowie altersgerecht zu betreuen und zu versorgen.


5.2 Der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche Störungen oder verhaltensuntypische Auffälligkeiten bemerkt werden. Wenn nötig, sorgt Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking für die Vorstellung eines Tieres beim Tierarzt, z.B. im Falle einer akuten Erkrankung oder Verletzung während der Betreuung.


5.3 Bei Aufnahme des Tieres wird Der/die Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er/sie sein/ihr zu betreuendes Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gibt.

Dies bezieht sich vor allem auf die Tatsache des Vorhandenseins anderer Tiere in der Betreuungsstätte und eventuell möglicher Auseinandersetzungen zwischen ihnen mit Verletzungsfolgen. Die Betreuungsstätte ist nicht verpflichtet jeden Hund in die Betreuung aufzunehmen. 


6 gesonderte Bedingungen Hausbetreuung


6.1  Hausbetreuung beinhaltet folgende Dinge, sofern gewünscht :


Kontrollgang (Haus und Garten), Fensterläden öffnen und schließen, Haus lüften, Pflanzen im Haus gießen und Garten wässern, Briefkasten leeren, Mülltonne, gelbe Säcke für Müllabfuhr oder Grünabfuhr bereitstellen


6.2 Die genauen Aufgaben sind im Vorfeld bei einem Treffen zu definieren. Leistungen, die nicht aufgeführt sind und vom Kunden gewünscht sind, werden abhängig vom Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.


7 Haftung Hausbetreuung


7.1 Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit. 


7.2 Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, wie Brand, Einbruch, Rohrbruch, Sturmschäden oder Ähnlichem ist Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking berechtigt, unverzüglich notwendige Schritte (Polizei, Handwerker-Notdienst, Feuerwehr etc.) selbstständig einzuleiten.

Der/die Auftraggeber*in wird von Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking sofort darüber unterrichtet und Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking verpflichtet sich alle weiteren Schritte mit dem/der Auftraggeber*in abzusprechen.


7.3 Der/die Auftraggeber*in hat spätestens bei Abgabe seines/ihres Hausschlüssels an Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking folgende Information zu geben:

- eine Telefonnummer, unter der er jederzeit erreichbar ist


7.4 Alle anfallenden Kosten zzgl. des Notfall-Dienstleistungsstundensatzes von Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking sind vom/von der Auftraggeber*in zu tragen.


8 Datenschutz

8.1 Dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in ist bekannt, dass bei Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking, zur Erhebung,  Verarbeitung  und  Nutzung  personenbezogener  Daten speichern  und  verarbeiten  darf. 

8.2 Die  Daten  dürfen  nicht  an  dritte  Personen  weitergegeben  werden,  und  sind  auf  Aufforderung unverzüglich  zu  löschen. 


8.3 Dem/der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in ist bekannt, dass bei Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking Fotografien/Videos seines Tieres angefertigt werden können und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung auch veröffentlicht oder zu Werbezwecken ausschließlich für die Arbeit für Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking genutzt werden können. Besteht kein Einverständnis, ist dies Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking schriftlich vor Auftragsbeginn mitzuteilen.


8.4 Der/die  Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in  erklärt sich damit einverstanden, dass die Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung weitergeben darf.


9 Buchung/Preise/Betreuungsentgelt


9.1 Die aktuellen Preise sind der Homepage www.tierischversorgthochdrei.de zu entnehmen.

9.2.1  Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist für alle Services, die nicht im monatlichen Aboservice laufen, (z.B. Urlaubsbetreung von Hunden, Katzen, Kleintieren), bis spätestens 14Tage nach Datum der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 15% des Betreuungsentgelds, jedoch mindestens 50€, auf  das  Bankkonto von Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking  eingehend zu überweisen.
Wird innerhalb dieses Zeitraums kein Geldeingang verzeichnet, ist die Buchung als nichtig anzusehen.
Die geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung als Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht zurück erstattet.
Der Restbetrag des voraussichtlichen Betreuungsentgelds ist  vom/von dem/der  Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in  vorab  bis  spätestens  einen  Tag  vor Betreuungsbeginn  auf  das  Bankkonto von Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking  eingehend zu überweisen. 

9.2.2 Buchungen mit Betreuungsentgeld unter 50€ sind vollständig bis spätestens 14Tage nach Datum der Buchungsbestätigung auf  das  Bankkonto von Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking  eingehend zu überweisen.
Betreuungsentgeld unter 50€ wird im Falle einer Stornierung nicht zurück erstattet.

9.3.1 Wenn über eine Monatspauschale/Abo abgerechnet wird, läuft diese auch weiter wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Auch Urlaubs- und Feiertage werden nicht rückvergütet.


9.3.2  Monatspauschalen/Abos im Gassiservice sind jeweils zum Anfang des Monats, spätestens bis zum 10. jeden Monats, zu bezahlen. 


9.3.3 Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking verpflichtet sich auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren. 


9.3.4 Die Monatspauschale /Abos sowie fortlaufende Leistungen haben eine 4wöchige beidseitige Probezeit und im Anschluss eine Kündigungsfrist von 4Wochen jeweils zum Monatsende.


9.4 Auch bei Urlaub von Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking wird die Monatspauschale dennoch in voller Höhe fällig, bei Urlaub von über 14 Tagen im Monat erfolgt eine anteilige taggenaue Rückerstattung der Monatspauschale. Im Krankheitsfalle von Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking von über 14 Tagen im Monat erfolgt ebenfalls eine anteilige taggenaue Rückerstattung der Monatspauschale.

9.5 Bei  jeder  geleisteten  Zahlung,  jedoch  spätestens  zum  Ende  der  Betreuungszeit  erhält  der/die  Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in  eine  Rechnung  über  das  tatsächliche  Betreuungsentgelt. Geleistete  Vorauszahlungen  werden  am  Ende  der  Betreuungszeit  entsprechend  angerechnet  / erstattet. 


9.6 Am Ende der  Betreuungszeit  erhält  der/die  Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in  eine  Rechnung  über  das komplette Betreuungsentgelt.  Geleistete  Vorauszahlungen  werden  entsprechend  angerechnet.  Ein eventuell  vorhandener  Restbetrag  ist  vom/von der Tierbesitzer*in/Auftraggeber*in  sofort  netto  in  bar  oder  per Überweisung  zu  bezahlen.   

9.7 Die Preise sind im Nachhinein nicht verhandelbar.


10 Stornierung/Absage


10.1 Absagen müssen 24 Stunden vor Beginn der Leistung erfolgen.


10.2 Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen dem Tierbesitzer für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren an. Diese sind gegliedert:


Betreuungsentgeld unter 50€ wird im Falle einer Stornierung nicht zurück erstattet.

Ab Tag 14 nach Datum der Buchungsbestätigung wird 15% des Betreuungsentgelds, jedoch mindestens 50€ einbehalten.

10 Tage vor Betreuungsbeginn = 25% des vereinbarten Betreuungsentgeltes


9-6 Tage vor Betreuungsbeginn = 35% des vereinbarten Betreuungsentgeltes


5-2 Tage vor Betreuungsbeginn = 45% des vereinbarten Betreuungsentgeltes


Bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn 55% des vereinbarten Betreuungsentgeltes.


10.3 Ohne Stornierung oder Absage unter 24Std werden die gesamten Betreuungskosten (lt. Preisliste der Homepage) in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.


10.4 Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraumes fällig.


11 Preisänderungen/Angebote 


11.1 Preisänderungen vorbehalten. Jährliche Preisanpassung sind nach Wirtschaftslage möglich.


11.2 Angebote sind befristet in der Regel auf 30Tage ab Druckdatum sofern keine andere Angaben auf dem Angebot festgelegt wurden..


12 Gutscheine 


12.1 Ausgestellte Gutscheine von Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking  behalten ihre gesetzliche Gültigkeit von  3 Jahren nach §§195, 199 BGB.  Gutscheine werden nur mit originaler Unterschrift akzeptiert.


13 Rechtsstand


Bei Rechtsstreitigkeiten gilt Deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Katja Grether mobile  Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking.


14 Schlussklausel / salvatorische Klausel


Sollten einzelne Klauseln der Katja Grether mobile Tierbetreuung/Gassiservice/Dogwalking AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam.